Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen (FAQ)
Antworten rund um AVGS, Bildungsgutschein, Teilnahme, Ablauf und Förderung – einfach erklärt.
Antworten rund um AVGS, Bildungsgutschein, Teilnahme, Ablauf und Förderung – einfach erklärt.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
Du hast Fragen zu unseren Coachings, Weiterbildungen oder zur Förderung über AVGS und Bildungsgutschein?
Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Wenn deine Frage nicht dabei ist, beraten wir dich gerne persönlich und unverbindlich.
Fragen rund um Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – ist eine Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit kann zum Beispiel die Teilnahme an einem beruflichen Coaching gefördert werden.
Voraussetzung ist, dass die gewählte Maßnahme zu den Vorgaben deines AVGS passt und deine zuständige Stelle der Teilnahme vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Dann entstehen dir für die Maßnahme keine Kosten.
Wer kann einen AVGS bekommen?
Ein AVGS kann insbesondere für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungsuchende infrage kommen.
Ob du für eines unserer AVGS-Coachings gefördert werden kannst, prüft deine zuständige Vermittlungsfachkraft anhand deiner persönlichen Situation und deines Förderbedarfs. Für AVGS-Coachings besteht grundsätzlich kein allgemeiner Rechtsanspruch.
Wie bekomme ich einen AVGS?
Du sprichst mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter und fragst nach einer Förderung über AVGS. Sinnvoll ist es, vorher mit uns ein kostenloses Erstgespräch zu führen. Dann kannst du schon konkret sagen, welche Maßnahme du machen möchtest.
Ich habe noch keinen AVGS, interessiere mich aber für ein Coaching. Was kann ich tun?
Kein Problem. Vereinbare einfach ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Wir schauen gemeinsam, welche Maßnahme zu dir passt und erklären dir, wie du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft anfragen kannst.
Ich habe schon einen AVGS. Wie kann ich mich bei euch anmelden?
Wenn du bereits einen AVGS hast, kannst du uns direkt kontaktieren – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir prüfen, ob die gewünschte Maßnahme zu den Vorgaben deines Gutscheins passt.
Wenn alles passt, erhältst du von uns die notwendigen Unterlagen für deine zuständige Vermittlungsfachkraft. Deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter prüft anschließend die konkrete Teilnahme. Sobald die erforderliche Bewilligung vorliegt, können wir deinen Start gemeinsam planen.
Wie lange ist mein AVGS gültig?
Die Gültigkeit steht direkt auf deinem Gutschein. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig meldest, damit wir die Maßnahme innerhalb des Gültigkeitszeitraums mit dir planen können.
Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?
In vielen Fällen ja. Wenn dein Gutschein entsprechend ausgestellt ist, kannst du dich für einen zugelassenen Bildungsträger entscheiden. Wir beraten dich gerne dazu und prüfen mit dir, ob unsere Maßnahme zu deinem Gutschein passt.
Fragen rund um den Bildungsgutschein (BGS)
Was ist ein Bildungsgutschein (BGS)?
Ein Bildungsgutschein ist die Zusicherung der Agentur für Arbeit, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die gewählte Weiterbildung sowie der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind.
Der Bildungsgutschein kann zum Beispiel auf ein bestimmtes Bildungsziel, einen Zeitraum oder eine Region begrenzt sein. Wir prüfen gemeinsam mit dir, ob unsere Weiterbildung zu den Vorgaben deines Bildungsgutscheins passt.
Wer bezahlt meine Weiterbildung mit Bildungsgutschein?
Bei einer bewilligten Förderung übernimmt die Agentur für Arbeit die förderfähigen Weiterbildungskosten. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
Zu den förderfähigen Kosten können neben den Lehrgangskosten je nach persönlicher Situation zum Beispiel auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung gehören. Welche Kosten in deinem Fall übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter mein Geld (z. B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld)?
Wenn du während einer geförderten Weiterbildung Arbeitslosengeld beziehst, wird dieses in der Regel weitergezahlt. Auch beim Bezug von Grundsicherungsgeld kann die Leistung während einer Weiterbildung weiterlaufen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Welche Regelung für dich konkret gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Verbindlich darüber entscheidet deine zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise dein Jobcenter.
Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein (BGS)?
Sprich zunächst mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter über deinen Weiterbildungswunsch. Dort wird geprüft, ob eine berufliche Weiterbildung für deine persönliche Situation gefördert werden kann.
Gerne kannst du vorher ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit uns führen. So kannst du bereits konkret benennen, welche Weiterbildung du machen möchtest und welches berufliche Ziel du damit verfolgst.
Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung über die Weiterbildungsförderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
Ich habe noch keinen Bildungsgutschein, interessiere mich aber für eine Weiterbildung. Was kann ich tun?
Kein Problem. Vereinbare einfach ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Wir schauen gemeinsam, welche Weiterbildung zu dir passt und erklären dir, wie du den Bildungsgutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft anfragen kannst.
Ich habe schon einen Bildungsgutschein. Wie kann ich mich bei euch anmelden?
Wenn du bereits einen Bildungsgutschein hast, kannst du uns direkt kontaktieren – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir prüfen, ob unsere Weiterbildung zu den Angaben auf deinem Bildungsgutschein passt und ob ein passender Starttermin möglich ist.
Vor Beginn der Weiterbildung werden die erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Sobald die Voraussetzungen für deine Teilnahme geklärt sind, planen wir gemeinsam deinen Start.
Wie lange ist mein Bildungsgutschein gültig?
Die Gültigkeit steht direkt auf deinem Bildungsgutschein. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig meldest, damit wir die Weiterbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraums mit dir planen können.
Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?
In vielen Fällen ja. Wenn dein Bildungsgutschein entsprechend ausgestellt ist, kannst du dich für einen zugelassenen Bildungsträger entscheiden. Wir beraten dich gerne dazu und prüfen mit dir, ob unsere Weiterbildung zu deinem Gutschein passt.
Wie finde ich heraus, welche Weiterbildung für mich sinnvoll ist?
Am besten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Gemeinsam schauen wir auf deine aktuelle Situation, deine Ziele und deinen beruflichen Hintergrund und helfen dir dabei, die passende Weiterbildung zu finden.
Kann ich neben der Weiterbildung arbeiten?
Das kommt auf die Maßnahme, den zeitlichen Umfang und deine persönliche Situation an. Manche Teilnehmende können parallel arbeiten, andere nicht. Das klären wir am besten individuell mit dir und – falls nötig – gemeinsam mit deiner zuständigen Stelle.
Fragen zu Coaching & Förderung in Köln und Bergisch Gladbach
Bietet ihr Coachings auch in Köln und Bergisch Gladbach an?
Ja. Viele unserer Coachings und Weiterbildungen sind für eine Förderung über einen AVGS oder Bildungsgutschein zugelassen.
Dabei ist wichtig: Nicht allein die Zulassung der Rheindenker Akademie als Bildungsträger ist entscheidend. Auch die jeweilige Maßnahme muss für die entsprechende Förderung zugelassen sein und zu den Vorgaben deines Gutscheins passen. Ob die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, entscheidet deine zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise dein Jobcenter.
Gerne prüfen wir mit dir, welches unserer Angebote zu deiner Förderung passt.
Kann ich ein AVGS-Coaching in Bergisch Gladbach und / oder Köln machen?
Ja. Unsere AVGS-Einzelcoachings können in Köln-Lindenthal, in Bergisch Gladbach oder online durchgeführt werden.
Bei Gruppenmaßnahmen ist die Durchführungsform abhängig vom jeweiligen Angebot: Sie finden an einem festgelegten Standort in Köln oder Bergisch Gladbach statt und werden teilweise zusätzlich virtuell angeboten. Auf der jeweiligen Angebotsseite siehst du, welche Teilnahmeform aktuell vorgesehen ist.
Sind eure Weiterbildungen in Köln und Bergisch Gladbach förderfähig?
Ja.
Viele unserer Coachings und Weiterbildungen sind für eine Förderung über einen AVGS oder Bildungsgutschein zugelassen.
Dabei ist wichtig: Nicht allein die Zulassung der Rheindenker Akademie als Bildungsträger ist entscheidend. Auch die jeweilige Maßnahme muss für die entsprechende Förderung zugelassen sein und zu den Vorgaben deines Gutscheins passen. Ob die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, entscheidet deine zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise dein Jobcenter.
Gerne prüfen wir mit dir, welches unserer Angebote zu deiner Förderung passt.
Kann ich an den Maßnahmen auch online teilnehmen?
Ja. Viele unserer Coachings und Weiterbildungen können online oder hybrid durchgeführt werden. Welche Teilnahmeform möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme und ihrer zugelassenen Durchführungsform ab.
Auf der jeweiligen Angebotsseite findest du weitere Informationen. Im Erstgespräch klären wir gerne mit dir, welche Teilnahmeform für deine Maßnahme möglich ist.
Kann ich auch außerhalb von Köln und Bergisch Gladbach teilnehmen?
Ja. Viele unserer Coachings und Weiterbildungen sind auch bundesweit online möglich. AVGS-Einzelcoachings bieten wir in Köln-Lindenthal, Bergisch Gladbach und online an.
Bei Gruppenmaßnahmen ist die Durchführungsform vom jeweiligen Angebot abhängig. Sie finden an einem festgelegten Standort und teilweise zusätzlich oder vollständig virtuell statt.
Was bedeutet AZAV-zugelassener Bildungsträger?
AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Vereinfacht gesagt regelt die AZAV, welche Qualitätsanforderungen Bildungsträger und ihre geförderten Angebote erfüllen müssen.
Die Rheindenker Akademie ist als Bildungsträger entsprechend zugelassen. Dabei werden unter anderem unsere fachliche und personelle Eignung, unsere Leistungsfähigkeit und unser Qualitätsmanagement durch eine unabhängige fachkundige Stelle geprüft.
Auch die einzelnen Coachings und Weiterbildungen benötigen für eine Förderung eine entsprechende Maßnahmezulassung. Viele unserer Angebote erfüllen diese Voraussetzung und können – wenn auch deine persönlichen Fördervoraussetzungen vorliegen – über einen AVGS oder Bildungsgutschein gefördert werden.
Die Rheindenker Akademie begleitet Menschen bundesweit bei beruflicher Neuorientierung, Weiterbildung und gefördertem Coaching. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger unterstützen wir dich persönlich – online sowie vor Ort an unseren Standorten in Köln und Bergisch Gladbach.
Fragen zum Ablauf bei Rheindenker
Wie läuft ein Coaching oder eine Maßnahme bei der Rheindenker-Akademie ab?
In der Regel startest du mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam schauen wir auf deine berufliche Situation, deine Ziele und darauf, welches unserer Angebote zu dir passen könnte.
Bei einer geplanten Förderung prüfen wir außerdem, ob die Maßnahme grundsätzlich zu deinem AVGS oder Bildungsgutschein passt. Die verbindliche Entscheidung über die Förderung trifft deine zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise dein Jobcenter.
Anschließend planen wir deinen Start und begleiten dich während des Coachings oder der Weiterbildung persönlich, strukturiert und praxisnah.
Wie schnell kann ich starten?
Viele unserer Maßnahmen bieten einen laufenden Einstieg oder flexible Startmöglichkeiten. Wie schnell dein Start möglich ist, hängt von der Maßnahme und deiner Förderung ab. In vielen Fällen können wir kurzfristig mit dir planen.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch schauen wir auf deine aktuelle berufliche Situation und deine Ziele. Wir besprechen, welches unserer Angebote für dich sinnvoll sein könnte und welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen.
Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine verbindliche Entscheidung über einen AVGS, Bildungsgutschein oder eine andere Förderung trifft ausschließlich deine zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise dein Jobcenter.
Bekomme ich am Ende ein Zertifikat oder eine Bescheinigung?
Ja. Welche Unterlagen du zum Abschluss erhältst, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Bei unseren beruflichen Weiterbildungen erhältst du zum Abschluss ein Zeugnis beziehungsweise einen entsprechenden Nachweis mit Angaben zu den vermittelten Inhalten. Bei Coachings erhältst du je nach Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat.
Die genaue Abschlussform findest du auf der jeweiligen Angebotsseite.
Fragen zur Teilnahme & Voraussetzungen
Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss oder Berufserfahrung?
Nicht immer. Die Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Manche Angebote sind bewusst niedrigschwellig angelegt, andere setzen bestimmte Vorkenntnisse oder eine konkrete berufliche Zielrichtung voraus. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, was für dich passt.
Brauche ich besondere Computerkenntnisse oder Technik?
Für viele Maßnahmen brauchst du keine fortgeschrittenen Computerkenntnisse. Wenn die Teilnahme online oder hybrid stattfindet, benötigst du in der Regel ein internetfähiges Gerät, eine stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon. Wenn du unsicher bist, unterstützen wir dich gern bei der Einschätzung.
Was ist, wenn ich Kinder habe – kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Wir achten darauf, dass unsere Maßnahmen möglichst alltagstauglich sind. Je nach Maßnahme, Zeitmodell und persönlicher Situation finden wir gemeinsam eine Lösung, die zu deinem Alltag passt.
Finden die Termine vor Ort oder online statt?
Je nach Maßnahme bieten wir Präsenz, online oder hybride Formate an. Auf den jeweiligen Angebotsseiten findest du die wichtigsten Infos. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Teilnahmeform für dich sinnvoll und möglich ist.
Wie viel Zeit muss ich für die Maßnahme einplanen?
Das hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Manche Coachings laufen über wenige Wochen im Einzelsetting, andere Weiterbildungen umfassen mehrere Monate in Kleingruppen. Die genaue Dauer und den zeitlichen Umfang findest du auf der jeweiligen Angebotsseite oder wir besprechen es direkt mit dir.
Fragen zu besonderen Situationen während der Maßnahme
Was passiert, wenn ich während der Maßnahme krank werde?
Wenn du krank wirst, informiere uns bitte so früh wie möglich und reiche gegebenenfalls erforderliche Nachweise ein.
Fehlzeiten werden bei geförderten Maßnahmen entsprechend den geltenden Vorgaben dokumentiert und an die zuständige Stelle gemeldet. Wie es anschließend weitergeht, hängt unter anderem von der Dauer der Erkrankung, der jeweiligen Maßnahme und deiner Förderung ab. Wir klären das weitere Vorgehen gemeinsam mit dir.
Was ist, wenn ich während der Maßnahme einen Job finde?
Eine Arbeitsaufnahme ist bei vielen unserer Maßnahmen genau das gewünschte Ziel.
Bitte informiere uns deshalb möglichst frühzeitig, wenn du eine Stelle gefunden hast. Wenn du Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhältst, musst du die Arbeitsaufnahme auch deinem zuständigen Leistungsträger unverzüglich mitteilen.
Anschließend klären wir gemeinsam, ob die Maßnahme beendet wird oder ob eine Fortsetzung im Rahmen der bestehenden Förderung möglich und sinnvoll ist.
Was ist, wenn ich mir unsicher bin, ob die Maßnahme wirklich zu mir passt?
Dann ist ein unverbindliches Erstgespräch genau der richtige Schritt. Wir schauen gemeinsam ehrlich auf deine Situation und empfehlen dir nur eine Maßnahme, die wirklich sinnvoll für deinen nächsten beruflichen Schritt ist.
Noch Fragen?
Lass dich kostenlos und unverbindlich beraten – wir helfen dir, die passende Maßnahme und die richtige Förderung zu finden.
