FAQ
FAQ
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Ein AVGS ist ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Damit bezahlt die Behörde eine Maßnahme, zum Beispiel ein Coaching bei uns.
Sie müssen die Maßnahme selbst nicht bezahlen.
Wer kann einen AVGS bekommen?
Einen AVGS können Menschen bekommen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Ob Sie einen Gutschein bekommen, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Wie bekomme ich einen AVGS?
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Erklären Sie dort, dass Sie an einer Maßnahme bei der Rheindenker Akademie teilnehmen möchten.
Ihre Vermittlungsfachkraft prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt Ihnen den Gutschein aus.
Ich habe noch keinen AVGS, interessiere mich aber für Ihr Coaching. Was kann ich tun?
Melden Sie sich gern zuerst bei uns.
Wir erklären Ihnen die Maßnahme und stellen Ihnen Unterlagen zusammen, die Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft zeigen können.
Danach gehen Sie zu Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und beantragen dort den AVGS.
Ich habe schon einen AVGS. Wie kann ich mich bei Ihnen anmelden?
Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch, klären alle Fragen und planen den Start der Maßnahme.
Den AVGS bringen Sie einfach zum ersten Termin mit oder schicken uns eine Kopie.
Wie lange ist mein AVGS gültig?
Auf Ihrem Gutschein steht ein Zeitraum, bis wann Sie die Maßnahme beginnen müssen.
Wenn Sie unsicher sind oder der Termin bald abläuft, melden Sie sich bei uns oder bei Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Was passiert, wenn ich während der Maßnahme krank werde?
Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bitte bei uns.
Ab einer bestimmten Dauer brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Fehlzeiten wegen Krankheit sind in der Regel kein Problem, wenn Sie sich rechtzeitig melden.
Was ist, wenn ich während der Maßnahme einen Job finde?
Das ist unser Ziel und freut uns.
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Vermittlungsfachkraft, wie es weitergeht. In vielen Fällen kann die Maßnahme noch eine Zeit lang parallel weiterlaufen, damit Sie beim Einstieg in den neuen Job und im Berufsalltag begleitet werden.
Wenn die Maßnahme beendet wird, geschieht das immer in Absprache mit Ihnen und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?
In vielen Fällen können Sie gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft entscheiden, welchen Träger Sie nutzen.
Sprechen Sie offen an, dass Sie die Rheindenker Akademie wünschen.
Die endgültige Entscheidung trifft Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Wie läuft ein Coaching oder eine Maßnahme bei Ihnen ab?
Am Anfang führen wir ein ausführliches Erstgespräch.
Wir besprechen Ihre Ziele und erstellen einen persönlichen Plan.
Dann treffen wir uns regelmäßig – je nach Maßnahme mehrmals pro Woche oder nach Vereinbarung.
Finden die Termine vor Ort oder online statt?
Viele unserer Coachings können Sie sowohl vor Ort als auch online besuchen.
Wie es bei Ihrer Maßnahme genau ist, klären wir im Erstgespräch.
Gemeinsam finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Wie viel Zeit muss ich für die Maßnahme einplanen?
Das hängt von der Maßnahme ab.
Einige Coachings sind wenige Stunden pro Woche, andere Weiterbildungen finden täglich statt.
Die genaue Stundenzahl steht in der Maßnahmenbeschreibung, und wir erklären sie Ihnen im Vorgespräch.
Brauche ich besondere Computerkenntnisse oder Technik?
Für Online-Termine brauchen Sie ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop oder Tablet) und möglichst ein Headset.
Grundlegende PC-Kenntnisse reichen aus.
Wenn Sie unsicher sind, unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.
Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss oder Berufserfahrung?
Viele unserer Maßnahmen sind so aufgebaut, dass Sie keine speziellen Vorkenntnisse brauchen.
Bei speziellen Weiterbildungen kann es Voraussetzungen geben, zum Beispiel ein bestimmtes Sprachniveau.
Wir prüfen im Erstgespräch gemeinsam, ob die Maßnahme zu Ihnen passt.
Bekomme ich am Ende ein Zertifikat oder eine Bescheinigung?
Ja. Wenn Sie die Maßnahme erfolgreich abschließen, erhalten Sie ein Zertifikat.
Unabhängig davon stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus, auf der die tatsächlich besuchten Unterrichtseinheiten vermerkt sind – auch dann, wenn Sie die Maßnahme nicht vollständig abschließen.
Was ist, wenn ich Kinder habe – kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, auf jeden Fall. Viele unserer Termine sind flexibel planbar.
Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden.
Fragen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft oder sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Klärung.
Was bedeutet FbW-Maßnahme?
FbW steht für „Förderung der beruflichen Weiterbildung“.
Das sind Kurse, mit denen Sie neues Fachwissen erwerben oder einen Berufsabschluss nachholen können.
Wer bezahlt meine FbW-Weiterbildung?
Wenn Ihre Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wird, übernimmt die Behörde in der Regel die Kosten.
Dazu brauchen Sie in vielen Fällen einen Bildungsgutschein oder eine andere Förderzusage.
Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter mein Geld (z. B. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld)?
In vielen Fällen wird Ihre Leistung während einer geförderten Weiterbildung weitergezahlt.
Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, sagt Ihnen Ihre Vermittlungsfachkraft.
Sprechen Sie dieses Thema unbedingt im Beratungsgespräch an.
Wie finde ich heraus, welche Weiterbildung für mich sinnvoll ist?
In einem Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihren Lebenslauf, Ihre Stärken und Ihre Ziele.
Wir schlagen Ihnen passende Weiterbildungen vor und erklären Ihnen, welche Chancen Sie damit auf dem Arbeitsmarkt haben.
Kann ich neben der Weiterbildung arbeiten?
Das hängt von Umfang und Zeiten der Weiterbildung ab.
Unsere Weiterbildungen finden alle in Teilzeit statt – deshalb ist eine Nebenbeschäftigung in vielen Fällen gut möglich.
Bitte klären Sie Ihre individuelle Situation im Vorfeld mit Ihrer Vermittlungsfachkraft und sprechen Sie auch mit uns, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden.
Jetzt kostenlos beraten lassen.
Unser Angebot
Gemeinsam finden wir die passende Maßnahme für Ihre berufliche Zukunft.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zu unseren AVGS- und FbW-Angeboten – digital oder vor Ort.
Montag – Freitag, 09 – 18 Uhr








